Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) verpflichtet alle Eigentümer eines Gebäudes mit Gasheizung, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage optimieren zu lassen. Dabei entstehen Kosten, die jedoch auf die Miete umgelegt werden können, sofern sie nur die Wartung oder Inspektion, nicht jedoch mögliche Reparaturen betreffen. Letztere sind einzelfallbezogen und sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs durch den Eigentümer selbst zu tragen.


Dieser Beitrag Kosten für die jetzt vorgeschriebene Heizungsoptimierung: Umlegbar auf die Mieter? stammt aus folgender Quelle „www.infranken.de“ und wurde am 13.10.2022 veröffentlicht.
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