Das neue Heizungsgesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat, fördert den Wechsel zu erneuerbaren Energien und unterstützt den Klimaschutz. Wesentliche Bestandteile sind:
- Neuinstallierte Heizungen müssen 65% erneuerbare Energien nutzen: Dies gilt ab 2024 für Neubaugebiete und ab 2026 auch für Neubauten außerhalb dieser Gebiete. Bestehende Heizungen sind von sofortigen Austauschpflichten ausgenommen, unterliegen aber langfristigen Übergangsfristen.
- Regelungen für bestehende Öl- und Gasheizungen: Diese dürfen weiterhin betrieben und repariert werden. Nach einem Totalausfall muss jedoch auf eine Heizung umgestiegen werden, die mindestens 65% erneuerbare Energien nutzt. Ab 2045 ist der Betrieb von Erdgas- oder Ölheizungen verboten.
- Gasheizungen und Beratungspflicht: Seit Januar 2024 ist die Installation von Gasheizungen nur noch nach einer professionellen Beratung erlaubt. Diese soll über finanzielle Nachteile informieren. Wer ab 2024 eine Gasheizung einbaut, muss sie ab 2029 zunehmend mit klimaneutralem Gas betreiben.
- Fördermittel des Bundes: Der Bund bietet Förderungen für den Heizungsaustausch, begrenzt auf 70% der Kosten oder maximal 21.000 Euro. Es gibt eine Basisförderung von 30% für den Austausch fossiler Heizungen. Zusätzlich erhalten Personen mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro eine Extraförderung.
- Regelungen für Vermieter: Vermieter können die Kosten für den Heizungsaustausch auf Mieter umlegen, jedoch maximal zehn Prozent der Kosten, wenn sie staatliche Förderungen in Anspruch nehmen und die Förderung von den umlegbaren Kosten abziehen.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.