Heutzutage können Hausbesitzer entscheiden, ob die Wartung weiterhin von ihrem Bezirksschornsteinfegermeister, einem freien Kaminkehrer oder einem Heizungs-Fachbetrieb ausführen lassen, Voraussetzung ist ein Eintrag im Schornsteinfegerregister.


Dieser Beitrag Schwarzer Glücksbringer: Welcher Schornsteinfeger darf es sein? stammt aus folgender Quelle www.augsburger-allgemeine.de – Presse-Druck- und Verlags-GmbH und wurde am 05.05.2021 veröffentlicht.
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