Bis zu 90 Prozent Zuschuss zu Schulungen und Coachings: Der Bund startet am 1. April ein neues Förderprogramm für Handwerker, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Experten für Wärmepumpen machen möchten. Ab 2024 sollen jedes Jahr in Deutschland mindestens 500.000 Wärmepumpen installiert werden. Der Zentralverband SHK schätzt nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass aktuell aber nur rund 15 Prozent der Betriebe tatsächlich fähig sind, Wärmepumpen im Bestand zu planen, zu montieren und einzuregulieren. Mit einer großen Weiterbildungsoffensive will das Bundeswirtschaftsministerium jetzt jährlich mindestens 17.500 Handwerkerinnen und Handwerker zu Experten für Wärmepumpen machen. Ein am 1. April startendes Programm fördert Schulungen zur Auslegung, zum Einbau von Wärmepumpen. Die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe, kurz BAW. Antragsteller können mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden.

Als praktische Qualifizierungsmaßnahme wird auch ein Coaching vor Ort („training-on-the-job“) zu Wärmepumpen im Bestand für Handwerksbetriebe gefördert. Das Programm endet am 30. September 2025. In dieser Zeit sollen jährlich mindestens 17.500 Handwerkerinnen und Handwerker sowie etwa 3.000 Planerinnen und Planer, Energieberaterinnen und Energieberater zu Wärmepumpen im Bestand qualifiziert werden. Das Bundeswirtschaftsministerium will so „zusätzliche Fachkräfte für die Beratung, Planung und den Einbau von Wärmepumpen aktivieren“. Handwerkerinnen und Handwerker, Planende für technische Gebäudeausrüstung und Energieberaterinnen und -berater sollen zum Thema Wärmepumpe qualifiziert werden.

„Mit der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe unterstützen wir die gut ausgebildeten Handwerkerinnen und Handwerker, die jetzt schon Heizungen einbauen dabei, sich rasch auf klimaneutrale Technologien auszurichten“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Man wolle allerdings auch Energieberaterinnen und Energieberater sowie Planerinnen und Planer für technische Gebäudeausrüstung berücksichtigen. „Gleichzeitig bleiben wir mit dem Handwerk, den Sozialpartnern und der Industrie im Gespräch darüber, wie es gelingen kann, noch mehr Menschen für die tatkräftige Unterstützung der Wärmewende zu begeistern.“

Antragsberechtigt für Schulungen sind Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima, Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung, Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind, anbieten.

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Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung. Weitere Informationen auch verfügbar im deutschen Handwerksblatt (Link)