Prüfen von Lüftungs- und Klimaanlagen
Das Wort „Lüften“ klingt sehr simpel, doch verbirgt sich dahinter ein relativ komplexer Zusammenhang. Wer viel lüftet, der verbraucht viel Energie. Mit jedem Luftwechsel geht jedoch auch teuer aufgeheizte Raumluft verloren und die frische aber kalte Außenluft muss erneut unter Energieeinsatz aufgeheizt werden. Lüftet man zu wenig, dann kann die entstehende Feuchtigkeit nicht abtransportiert werden und die Gefahr der Schimmelpilzentstehung wächst.
Früher fand in den Gebäuden aufgrund einer mangelhaft dichten Gebäudehülle mit undichten Fenstern automatisch eine kontinuierliche Lüftung statt. Unter energetischen Gesichtspunkten ist dies aber nicht wünschenswert und sehr verlustbehaftet.
Bei Niedrigenergie- und Passivhäusern hat die Frage der Lüftung aus energetischer Sicht große Bedeutung bekommen. Hier bietet sich als beste Möglichkeit die kontrollierte Wohnungslüftung und ggf. sogar mit Wärmerückgewinnung an.
Versorgt eine lüftungstechnische Anlage Arbeitsstätten, fällt Sie automatisch unter das Arbeitsschutzgesetz und die untergeordneten Regelwerke und muss permanent auf dem Stand der Technik gehalten werden. Dieser entspricht aktuell der Hygieneinspektion an Lüftungs- und Klimaanlagen (RLT) nach VDI 6022, wonach dieses technische Regelwerk auch zwingend umzusetzen ist.
In der Arbeitsstättenverordnung (§4) wird verlangt, dass raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) regelmäßig auf ihre Funktion geprüft werden müssen.
In der VDI 6022 entspricht diese Prüfung der so genannten Hygieneinspektion. Diese ist für RLT-Anlagen in Abständen von 2 Jahren (Anlagen mit Luftbefeuchter) bzw. 3 Jahren (Anlagen ohne Luftbefeuchter) vorzunehmen. Die Anlagenprüfungen müssen durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um im „Ernstfall“ auch rechtssicher zu sein.
Unser Tipp:
Die mobilen Schornsteinfeger ermöglichen es Ihnen, die Betriebssicherheit und Wirksamkeit Ihrer Lüftungs- und Klimaanlagen sicherzustellen. Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Hygieneinspektion an Lüftungs- und Klimaanlagen nach VDI 6022
- Baubegleitende und wiederkehrende Prüfungen
- Unterstützung bei Genehmigungsverfahren durch Behörden unter Berücksichtigung der Bauordnung
- Bestandsaufnahme und Analyse von Verbesserungen
- Gefährdungsbeurteilung
- Messungen der Luftqualität, des Luftstroms und der Behaglichkeit
- Energetische Inspektion von Klimaanlagen
- Erstellung von Gutachten
- bis hin zur Reinigung von Lüftungsanlagen, von verfetteten Dunstabzugshauben und Wärmeaustauschern