Immissionsschutzmessungen gemäß 1. BImSchV
Die Immissionsschutzmessung dient in erster Linie dem Umweltschutz. Der Schornsteinfeger ermittelt im Rahmen dieser Messung den Abgasverlust bei Öl- und Gasheizungen und kontrolliert, ob und in welchen Mengen umweltbelastende Partikel über Heizabgase in die Umwelt gelangen. Dabei orientiert er sich an gesetzlichen Grenzwerten.
Bestimmung des Abgasverlustes
Der Schornsteinfeger errechnet auf Basis der von ihm erhobenen Messdaten den Wärmeverlust über die Heizabgase in Prozent. Ist dieser Wert zu hoch, arbeitet die Anlage ineffizient und unwirtschaftlich, da zu viel Wärme ungenutzt durch den Schornstein entweicht. Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Grenzwerte für den Abgasverlust vor: Je nach Nennwärmeleistung der Anlage darf der Wert bei 9 Prozent (über 50 kW), 10 Prozent (über 25 bis 50 kW) und 11 Prozent (von 4 bis 25 kW) liegen. Die Resultate der Abgasverlustmessung geben Hausbesitzern bzw. Wohnungseigentümern wichtige Ansatzpunkte zur Energieeinsparung und zum umweltfreundlichen Heizen.
Rußzahl und Ölderivate
Neben der Abgasverlustmessung kontrolliert der Schornsteinfeger bei Ölheizungsanlagen die Heizabgase auch auf Rußablagerungen und Ölrückstände (=Ölderivate). Dabei entnimmt er Proben aus dem Abgasstrom zur Auswertung und vergleicht das Filterergebnis mit den vorgeschriebenen Grenzwerten. Die dabei ermittelte Rußzahl dient als Maß für die Rußkonzentration. Erhöhte Mengen an Ruß oder Ölrückständen geben häufig Hinweise auf einen fehlerhaften Betrieb der Anlage. Defekte Anlagen belasten die Umwelt mit schädlichen Emissionen und treiben den Brennstoffverbrauch in die Höhe. Daher prüft der Schornsteinfeger das Emissionsverhalten von Heizungsanlagen und weist die Besitzer gleichzeitig auf mögliche Mängel der Anlage hin.
CO und Staub
Bei Heizungsanlagen für feste Brennstoffe (Scheitholz, Pellets, Kohle usw.) kontrolliert der Schornsteinfeger die Menge an umweltbelastenden Staubpartikeln sowie die Kohlenmonoxid (CO)-Konzentration in den Heizabgasen. Auch bei diesen Anlagen gibt es bestimmte Grenzwerte für CO und Staub, die nicht überschritten werden dürfen. Die Menge der ausgestoßenen Partikel ermittelt der Schornsteinfeger über eine Probe des Abgasstroms.
Treten Abgase mit erhöhter CO-Konzentration in den Aufstellraum aus, ist dies gefährlich für die Bewohner. Aus diesem Grund prüft der Schornsteinfeger zudem, ob eine ungehinderte, vollständige Ableitung der Abgase möglich ist.
Unser Tipp:
Feinstaubmessungen werden sind ab 2013 Pflicht für bestimmte Holzpelletheizungen, Scheitholzkessel und Hackschnitzelheizungen und können auch vom Schornsteinfegermeister vorgenommen werden.
Ebenso kann die Feststoffmessung für Feuerungsanlagen mit Kohle, Anthrazit-Kohle vom Schornsteinfegermeister durchgeführt werden.