Das Gebäudeenergiegesetz, umgangssprachlich als Heizungsgesetz bekannt, wurde vom Bundesrat gebilligt und tritt Anfang 2024 in Kraft. Es verfolgt das Ziel, den Klimaschutz in Gebäuden zu fördern und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. Das Gesetzt sieht vor, dass ab dem kommenden Jahr neue Heizungen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Traditionelle Öl- und Gasheizungen erfüllen diese Anforderung in der Regel nicht. Für den Austausch und den Weiterbetrieb fossiler Heizungen sind in den nächsten 20 Jahren unterschiedliche Fristen und Vorgaben vorgesehen. Ab Juli 2028 dürfen Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Energien betrieben werden, nicht mehr installiert werden.

Eine zentrale Rolle im Gesetz spielt die kommunale Wärmeplanung. Große Kommunen mit über 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte 2026 eine solche Planung vorlegen, während kleinere Kommunen bis Mitte 2028 Zeit haben. Diese Wärmeplanung wird entscheidend dafür sein, welche Heizsysteme in den jeweiligen Kommunen eingesetzt werden können.

Das Gesetz war Gegenstand intensiver Debatten innerhalb der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Ursprünglich wurden strengere Regelungen vorgeschlagen, die jedoch nach Kompromissen innerhalb der Koalition abgeschwächt wurden. Trotz der Bemühungen, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 zu halbieren, wird erwartet, dass nur eine Reduzierung um etwa 40 Prozent erreicht wird. Das langfristige Ziel ist es, bis 2045 eine vollständige Wärmewende zu erreichen.

Parallel zum Heizungsgesetz plant die Bundesregierung ein Förderprogramm zum Heizungsaustausch, das Anfang 2024 starten soll. Dieses Programm sieht eine Grundförderung sowie einen Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr vor. Zusätzlich ist ein „Geschwindigkeitsbonus“ vorgesehen, um Anreize für eine frühzeitige Umrüstung zu schaffen. Ab 2028 wird diese Förderung schrittweise reduziert. Das Ministerium erwartet zudem, dass die Kosten für Wärmepumpen mit steigender Nachfrage sinken werden, wobei mittelfristige Kostensenkungen von etwa 40 Prozent prognostiziert werden.

Weitere Informationen über das Gesetz: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Link) und Seite der Bundesregierung (Link).


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