Gashausschau
Für die Gasfeuerstätten in ihrem Anwesen liegen die Verkehrssicherungspflichten gemäß den Technischen Regeln für Gasinstallation (TRGI) beim Gebäudeeigentümer bzw. bei den Betreibern von Gasfeuerstätten. Daraus ergeben sich auch für Vermieter entsprechende Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.
Gebäudeeigentümer und Vermieter sind für die Sicherheit der Gasinstallation ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) verantwortlich.
Alle frei verlegten Erdgasleitungen innerhalb eines Gebäudes sind jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
Die jährliche Überprüfung der häuslichen Gasinstallation kann auch durch Ihren Schornsteinfeger erfolgen, d.h. gegen einen geringen Kostenaufwand prüfen unsere Schornsteinfegermeister für Sie alle frei verlegten Erdgasleitungen auf ordnungsgemäßen Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit und Leitungsöffnungen auf vorgeschriebene Be- und Entlüftung bei nachträglich angebrachten Verkleidungen.
Sie erhalten kostengünstig einen ausführlichen Prüfbericht vom kompetenten Fachmann.
Unser Tipp:
Lassen Sie die Gashausschau vom Fachmann durchführen, damit haben Sie im Schadensfall den schriftlichen Nachweis, dass Ihre Gasleitungen regelmäßig überprüft wurden. So können Sie sich gegenüber Schadensersatzansprüchen sicher entlasten.
Neben dem Mehr an Sicherheit für Hausbesitzer und Vermieter, werden Schäden an Gasleitungen / Gasinstallationen frühzeitig erkannt und damit die Betriebssicherheit erhöht.