Historische Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, können einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität leisten. Experten auf dem Gebiet der Gebäudeenergieberatung betonen, dass es durchaus machbar ist, den Denkmalschutz mit Klimaschutzmaßnahmen in Einklang zu bringen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass bürokratische Prozesse oft zu Verzögerungen führen können, die sich bis zu sechs Monate erstrecken.

Wenn eine Außensanierung der Fassade aufgrund von Denkmalschutzbestimmungen nicht möglich ist, müssen alternative Lösungen innerhalb des Gebäudes, wie beispielsweise die Modernisierung der Heizungsanlage, in Betracht gezogen werden. Bei denkmalgeschützten Gebäuden besitzt die zuständige Denkmalbehörde ein Mitspracherecht.  Es muss dann geklärt werden, welche Bedingungen eingehalten werden müssen. Die Frage, ob das Gebäude als Ganzes erhalten bleiben soll oder ob speziell die Fassade schützenswert ist, spielt dabei eine wichtige Rolle. Hierbei wird der Grundsatz verfolgt, dass die Substanz des Gebäudes Priorität hat. Bei der Sanierung historischer Gebäude sind die Denkmalbehörden stets involviert. Für solche Sanierungsprojekte stehen umfangreiche Fördermittel zur Verfügung stehen. Für Arbeiten an der Gebäudehülle können bis zu 20 Prozent, für technische Erneuerungen, wie zum Beispiel die Heizungsanlage, sogar bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden, wobei eine Obergrenze erreicht ist, sobald eine Fördersumme von 30.000 Euro pro Wohneinheit erreicht wird.Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien müssen sich jedoch auf mögliche lange Bearbeitungszeiten bei den Behörden einstellen, die bis zu einem halben Jahr dauern können.


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.