Energieausweis
Seit 2009 ist der Energieausweis Pflicht. Der Energieausweis gehört also nunmehr zum Gebäude dazu. Er bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes.
Mit dem Energieausweis können Mieter, Pächter und Käufer unkompliziert den Energiebedarf bzw. -verbrauch verschiedener Häuser miteinander vergleichen. Ähnlich wie beim Energieeffizienzlabel bei Elektrogeräten werden Gebäude anhand eines Bandtachos mit einer Farbskala von Grün bis Rot entsprechend ihres Energiebedarfs bzw. -verbrauchs eingeordnet. Energieausweise geben Aufschluss über die zu erwartenden Energieverbräuche und damit auch indirekt über die potenziellen Energiekosten für Heizung und Warmwasser. Da die Energiekosten stetig steigen und die Nebenkosten heute schon eine Art zweite Miete sind, ist der Energieausweis eine sinnvolle Hilfe bei einer möglichen Entscheidung über Kauf oder Anmietung einer Immobilie. Aber auch für den Hauseigentümer ist der Energieausweis nützlich, um Informationen über den Verbrauch seines Hauses die Mietnebenkosten im Voraus kalkulieren zu können.
Der Energieausweis beinhaltet gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) Informationen zum Gebäude und zu seiner Beheizung sowie die Energiekennwerte des Objekts.
Energieausweise werden von Fachleuten ausgestellt, die über eine Qualifikation verfügen, die im § 21 der EnEV geregelt ist. Der Energieausweis bleibt nach der Ausstellung 10 Jahre gültig.
Die Deutsche Energie Agentur dena hat alle Anforderungen übersichtlich dargestellt, um den energetischen Ausgangszustand des Gebäudes zu erfassen. Mit diesen Informationen wird der Energieverbrauch des Gebäudes sehr transparent.
Sie können sowohl bedarfsorientierte Energieausweise als auch verbrauchsorientierte Energieausweise nach Energieeinsparverordnung (EnEV) für Ihre Immobilie erhalten.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Für Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten, mit Bauantrag vor dem 01. November 1977, müssen nach dem 01.10.2008 Energieausweise auf der Grundlage des Energiebedarfs, also Bedarfsausweise, ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die bei Fertigstellung, die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.
Bei Wohngebäuden die nach dem 1. November 1977 erstellt worden sind und/oder mehr als 4 Wohneinheiten haben, besteht Wahlfreiheit zwischen dem Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs oder des Verbrauchs.
Der Unterschied zwischen den beiden Varianten liegt darin, dass beim Verbrauchsausweis lediglich der Energieverbrauch der letzten 3 Jahre die Grundlage für die Berechnung bildet. Da dieser aber erheblich vom Heizverhalten der Bewohner und natürlich auch von der Personenzahl in einem Objekt abhängt, sind Abweichungen bei den realen Werten nicht auszuschließen.
Beim Bedarfsausweis hingegen wird das Gebäude mit allen Einzelheiten (z.B. Wandaufbau, Fenster, Heizungsanlage, usw.) auf seine energetische Qualität beurteilt. Daher ist das Ergebnis gerade im Hinblick auf evtl. geplanten Sanierungsmaßnahmen wesentlich aussagekräftiger.
Unser Tipp:
Wir empfehlen die Verwendung des Bedarfsausweises. Hier werden die Daten von einem ausgewiesenen Experten erhoben. Die Daten sind objektiver und ermöglichen eine bessere Vergleichbarkeit von Gebäuden im Hinblick auf die Energieeffizienz.